AGB´s ( Stand: 01/2003 )
Allgemein:
Die nachfolgenden Liefer- und Geschäftsbedingungen gelten Ausschluß
etwa anders lautender Bedingungen unserer Geschäftspartner für alle
während der Geschäftsdauer von uns ausgeführten und von uns entgegengenommenen
Leistungen. Abänderungen sind im Einzelfall nur möglich, wenn diese
ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Bei Auftragserteilung durch
unsere Kunden oder durch uns, erkennt unser jeweiliger Geschäftspartner
die nachstehenden Liefer- und Geschäftbedingungen ausdrücklich an
und ist mit ihrer Geltung für das abgeschlossene Geschäft einverstanden.
Dies gilt auch für im Ausland ansässige Geschäftspartner.
Lieferung, Lieferzeit:
Bei einer von uns ausgeführten Lieferung an unsere Geschäftspartner
erfolgt die Lieferung ab Lager des Verkäufers, der auch zu Teillieferungen
berechtigt ist. Lieferangaben erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Verbindlichkeit.
Ein Rücktritt des Käufers bei Verzug ist ausgeschlossen, es sei denn,
der Verzug beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von unserer Seite
aus. Bei Ereignissen höherer Gewalt sowie Umständen, die wir nicht
zu vertreten haben, und die termingerechte Ausführung unmöglich machen,
sind wir berechtigt, unter Ausschluß von Schadenersatzansprüchen
des jeweiligen Geschäftspartner vom Vertrag zurückzutreten oder die
Fälligkeit der Lieferung um die Dauer der Verhinderung hinauszuschieben.
Kommt der Geschäftspartner bei einer von uns zu erbringenden Leistung in
Annahmeverzug oder verletzt sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt,
den uns entstandenen Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen
zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs
oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf
den Käufer über, indem dieser in Annahmeverzug gerät. Bei Schadenersatzansprüchen
können wir, unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen
Schaden geltend zu machen, 20% des Kaufpreises verlangen.
Preise und Bezahlung:
Maßgeblich ist bei der Aufnahme der Geschäftsbeziehung geltende Listenpreis
bzw. der abgesprochene und bestätigte Preis. Der Abzug von Skonto bedarf
einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Aufrechnungsrechte stehen unseren
Geschäftspartnern nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Wir behalten uns vor,
im Einzelfall für von uns ausgeführte Lieferungen Vorrauszahlungen
oder Nachnahme zu verlangen. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart,
ist bei einer von und ausgeführten Lieferung die Ware unmittelbar nach
Erhalt zu zahlen, wenn nicht andere Zahlungsmodalitäten ausdrücklich
vereinbart wurden. Bei Zahlungsschwierigkeiten, Scheck- oder Wechselprotest
werden auch die übrigen und alle später fälligen Forderungen
sofort fällig.
Versand:
Bei vorab Überweisung auf unser Konto bei der Sparkasse Dillingen BLZ: 722 515 20 KontoNr: 40711, betragen die Versandkosten im Inland bis 20kg und Standartpaketmaße 6.-Eur und bei Nachnahme 11.-Eur. Sondergrössen sowie Ausland auf Anfrage.
Mängelgewährleistung:
Bei allen von uns angegebenen Preisangeboten verstehen sich die Preise rein
Netto. Für Garantiegewährleistung und evt. Reklamationen sind in jedem
Angebot bereits 2% abgezogen, so dass im Reklamationsfall eine weitere Leistung
unsererseits nicht erbracht wird.
Nichtannahme:
Bei Nichtannahme einer bestellten Lieferung oder Leistung zu dem vereinbarten
oder von uns bestimmten Termin können wir ohne dass es einer weiteren
Aufforderung bedarf 25% des Warenwertes berechnen zuzüglich der
Portokosten, es sei denn, der Käufer kann nachweisen, dass ein geringerer
Schaden entstanden ist.
Eigentumsvorbehalt:
Das Eigentum an den gelieferten waren behalten wir und zum Ausgleich sämtlicher
Forderungen aus unserer Geschäftsbedingung mit dem Käufer vor. Der
Käufer ist zur Weiterveräußerung nur im ordnungsgemäßen
Geschäftsbetrieb gegen Barzahlung oder unter Eigentumsvorbehalt berechtigt.
Der Käufer tritt die ihm aus dem Weiterverkauf zustehenden Forderungen
gegen seine Abnehmer schon jetzt sicherheitshalber an uns ab. Werden unsere
Waren vom Käufer zusammen mit anderen uns nicht gehörenden Waren zu
einem Gesamtpreis veräußert, erfolgt die Abtretung nur in Höhe
des von uns in Rechnung gestellten Wertes unserer Ware. Werden von uns gelieferte
Waren vom Käufer mit anderen Waren verbunden, vermischt, oder verarbeitet,
so gilt als vereinbart, dass wir anteiliges Miteigentum im Verhältnis des
Wertes unserer Vorbehaltsware zum Wert der neuen einheitlichen Sache erwerben.
Der Käufer ist in einem solchen Fall verpflichtet, die Ware für uns
unentgeltlich bis zum erlöschen des Miteigentums zu verwahren. Dem Käufer
ist nicht gestattet die Vorbehaltsware oder die uns sicherheitshalber abgetretenen
Forderungen, hat er uns unverzüglich mitzuteilen; er hat ferner den dritten
auf unsere Recht hinzuweisen. Der Käufer kann, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen
uns gegenüber nachkommt, bis zum Widerruf die Außenstände für
sich einziehen. Mit einer Zahlungseinstellung, der Beantragung oder Eröffnung
des Konkurses, eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahren,
einem Scheck- oder Wechselprotest oder einer erfolgten Pfändung erlischt
das Recht zum Weiterverkauf oder der Verarbeitung der Waren und zum Einzug der
Außenstände. Danach eingehende abgetretene Außenstände
sind sofort auf einem Sonderkonto anzusammeln. Wahlweise sind wir berechtigt,
die abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzubeziehen. Der Käufer
hat uns in diesem Fall auf Verlangen alle Auskünfte zu erteilen, die wir
zur Einziehung benötigen. Ferner haben wir die Möglichkeit, den Käufer
nach Mahnung zur Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Ware zu verpflichten.
Für diesen Fall gestattet und der Käufer hiermit unwiderruflich, die
Vorbehaltsware sofort abzuholen und seine Geschäfts- und Lagerräume
zu diesem Zeitpunkt ungehindert zu betreten. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalte,
sowie die Pfändung der Vorbehaltsware durch uns gilt nicht als Rücktritt
vom Vertrag. Übersteigt der realisierbare Wert der uns nach vorstehenden
Bestimmungen zustehenden Sicherheiten unsere zu sichernden Forderungen um mehr
als 25%, so sind wir auf Verlangen insoweit zur Freigabe an den Käufer
verpflichtet.
Warenrückgabe:
Ware, die aus Sicherheitsgründen oder aufgrund von Zahlungsunfähigkeit
vom Kunden zurückgegeben wird, wird zu 75% des Verkaufspreises ink. Kosten
für Transport und anderen Logistigkosten gutgeschrieben. Abrechnungsbasis
ist stets der letztgültige Verkaufspreis. Sollte die Ware nicht von uns
geliefert worden sein, legen wir selbst entsprechend unserer aktuellen Verkaufspreise,
den Gutschriftsbetrag fest.
Sonstiges:
Falls Empfängern unserer Angebote die Weiterleitung an Dritte jeder Art
in mündlicher schriftlicher Form nachgewiesen wird, erfolgt eine sofortige
Liefersperre sowie die Verhängung einer Strafe in Höhe von 5000,-
EUR
Gerichtsstand, Erfüllungsort:
Für sämtliche und gegenwärtige Ansprüche aus jeder Geschäftsbeziehung
einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist der Erfüllungsort
ausschließlich der von uns genannte.